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Netflix verbietet Nutzung mit VPN – Was nun?

Netflix VPN AGB verboten
Netflix hat die Nutzung von VPN in den AGB der USA verboten – Was nun?

Der Video-Anbieter Netflix hat nun die Nutzung über ein VPN in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die USA verboten. Das gilt auch für Proxy-Dienste.

Diese Regelung scheint ein Zugeständnis an die Rechteinhaber zu sein. Diese wollen, dass die Videos mit Filmen und Serien nur im jeweiligen Land zu sehen sind. Deshalb wird ein sogenanntes Geoblocking eingesetzt, so dass nur Nutzer aus den USA auch die Inhalte ansehen können, die für die US-Abonnenten vorgesehen sind.

Mit einem VPN kann man dieses Geoblocking aber ganz geschickt umgehen, und zwar von Deutschland aus völlig legal.

So funktioniert VPN bei Netflix

Wer von Deutschland aus Zugriff auf Netflix in den USA (und nicht nur den in Deutschland zugänglichen limitierten Ableger) haben möchte, der besorgt sich einen VPN-Dienst. Dafür gibt es weltweit verschiedene Anbieter. Die besten davon stellen wir in unserem VPN Anbieter Test vor.

Mit diesem VPN-Dienst ist es dann möglich, sich mit einem VPN-Server in den USA zu verbinden. Dieser VPN-Server weist einem dann eine IP-Adresse aus den USA zu. Diese US IP wird gegen die deutsche IP-Adresse, mit der man eigentlich im Internet unterwegs ist, ausgetauscht.

Empfehlenswerte Anbieter für ein VPN sind vor allem HideMyAss, IPVanish, VyprVPN und das preisgünstige Private Internet Access. Sie verfügen über eine gute Infrastruktur, ausreichend Server in den USA und schnelle Verbindungen.

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VPN von Netflix verboten – was nun?

Tatsächlich wird in den AGB nicht explizit von VPN oder Proxy-Lösungen gesprochen. Vielmehr drängt Netflix darauf, dass man das Netflix-Angebot schauen soll, das im eigenen Land zugänglich ist. Auf Mediennachfrage bestätigte Netflix, dass seine VPN-Nutzung gegen die AGB verstößt.

Was kann passieren?

Die Konsequenz, die Netflix androht, bezieht sich darauf, dass der Zugriff gesperrt oder eingeschränkt werden könnte. Deshalb dürfte ein möglicher finanzieller Schaden zumindest an dieser Stelle überschaubar sein und sich lediglich auf den Abobeitrag beziehen, den man bereits bezahlt hat.

Entscheiden muss aber jeder für sich selbst, wie er die Nutzung mit VPN nach der Änderung der AGB einschätzt.

Allerdings ist die jüngste Entwicklung umso enttäuschender, da Netflix vor kurzem noch eine weltweite Nutzung ohne VPN ankündigte. Nun scheint sich der Videoanbieter allerdings doch wieder mehr auf die Seite der Rechteinhaber als auf die Seite seiner Nutzer geschlagen zu haben.

Man darf gespannt sein, wie sich das Thema weiterentwickelt.

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